Abreißen von Plakaten,

27.03.2014 22:30

sehr geehrter Dr. Neuhäuser, ist nach §303 Sachbeschädigung und wird dem entsprechend geahndet. Sie wurden diesmal gleich an - bisher - zwei verschiedenen Stellen dabei beobachtet.  Lassen Sie sich von Ihren Anwälten, mit denen Sie ja in engem Kontakt stehen, beraten!

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